Zum Inhalt springen

DATEV - „Arbeitnehmer online”

Avatar of Lena Denter Lena Denter - 24. August 2017 - Digitalisierung

IMG_0670.JPG

Die Online-Anwendung der DATEV eG „Arbeitnehmer online" ermöglicht die digitale Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und ihren Arbeitnehmern. Über dieses abgesicherte Portal kann ein Arbeitgeber Daten mit seinen Mitarbeitern austauschen. Das Portal umfasst zwei Module. 

Das Modul „Meine Abrechnungen"

Hier stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern sämtliche Lohnunterlagen zur Verfügung. Sobald neue Dokumente im Portal des Arbeitnehmers hinterlegt sind, wird dieser per E-Mail benachrichtigt. Die Dokumente können vom Arbeitnehmer zum leichteren Auffinden nach Dokumententypen gefiltert werden: Nach Brutto-/Nettobezügen, Lohnsteuerbescheinigungen oder SV-Meldebescheinigungen. Zudem kann der Arbeitgeber Hinweise an den Arbeitnehmer zu bestimmten Dokumenten hinterlegen. Die Daten sind über zehn Jahre sicher in der Cloud gespeichert und werden vor Manipulation, Verlust, Zerstörung und dem Zugriff unberechtigter Personen geschützt. Lediglich der Arbeitnehmer kann in seinem Portal die Dokumente einsehen. Die Bereitstellung der Dokumente durch den Arbeitgeber erfolgt über das DATEV – Lohnprogramm.

Durch die schnelle Online-Bereitstellung entfallen der Aufwand des Verteilens der Dokumente, das Porto für den Versand und letztendlich ist der Arbeitgeber zeitlich flexibel. Zudem können durch das Platzieren der Hinweise Informationen rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnung einfacher weitergegeben werden. Die Mitarbeiter haben immer und überall einen geordneten Zugriff auf ihre Lohn- und Gehaltsdokumente.

Das Modul „Meine Reisen"

Hier kann der Arbeitnehmer online Belege zu Reiseinformationen erfassen: Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen. Die diesbezügliche Reisekostenabrechnung kann dann im Portal bereitgestellt und die zugehörige Erstattung der Kosten über eine Vorschau angezeigt werden.

Die Arbeitnehmer können unterwegs ihre Reisedaten online erfassen. Somit lässt sich die Abrechnung der Dienstreisenden schneller abwickeln.

Dieser Steuertipp ersetzt keine einzelfallbezogene steuerliche Beratung, die aufgrund der komplizierten Besteuerungsregeln notwendig ist. Für Vollständigkeit und Richtigkeit dieses Steuertipps wird keine Gewähr übernommen.

Bei Fragen zu „Arbeitnehmer online" stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung.

 

Die Kommentarfunktion ist für diesen Artikel deaktiviert.

0 Kommentare

Newsletter

    Autoren

    Heiko Nett
    Lena Denter
    Julia Fuß
    Matthias Garrn

    Schlagwörter

    Buchhaltung
    Steuerberatung
    Beratung
    Apps
    Beratung
    Digitalisierung
    DATEV
    Duales Studium
    Arbeitswelt