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Steuergestaltung - Internationale Steuerberatung

Avatar of Heiko Nett Heiko Nett - 24. Mai 2019 - Steuerberatung

Der zunehmende Handel und wachsende Verflechtungen im Dienstleistungsbereich innerhalb und auch außerhalb der Europäischen Union sowie häufigere Auslandsinvestitionen, aber auch die größere Kundenorientierung von Unternehmen ins Ausland, erfordern regelmäßig die Berücksichtigung ausländischer Steuergesetze. Aufgrund der internationalen Rechts- und Geschäftsbeziehungen ist eine internationale Steuerberatung über die Grenzen von Deutschland hinaus notwendig. 

Die internationale Steuerberatung ist zum Beispiel in folgenden Fällen wichtig:

  • Vermögen im Ausland oder Einkünfte aus dem Ausland bei unbeschränkter Steuerpflicht.
  • Wohnsitz im Ausland und Vermögen oder Einkünfte im Inland bei beschränkter Steuerpflicht
  • Mitarbeiterentsendungen ins Ausland
  • Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland
  • Unternehmensgründung oder Gründung einer Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft im Ausland
  • Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften
  • Ausländischer Vertragspartner bei einer Transaktion
  • Erbringung von Dienstleistungen im Ausland

Steuervorteile und Gefahren durch Doppelbesteuerungsabkommen

Hat der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, kommt es grundsätzlich zur unbeschränkten Steuerpflicht; das heißt, es werden grundsätzlich alle im In- und Ausland erzielten Einkünfte in Deutschland besteuert. Die ausländischen Einkünfte könnten dann im In- und Ausland doppelt besteuert werden, soweit kein Doppelbesteuerungsabkommen Anwendung findet. Im umgekehrten Fall, dass der Steuerpflichtige in Deutschland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt hat, werden die Einkünfte mit speziellem Bezug zum Inland in Deutschland besteuert (z.B. Mieteinkünfte aus in Deutschland belegenen Immobilien, Einkünfte aus im Inland ausgeübten Tätigkeiten etc.). Mit den meisten Staaten bestehen Doppelbesteuerungsabkommen, die ein Besteuerungsrecht von Deutschland ausschließen oder reduzieren können. Durch die Freistellung der Einkünfte in Deutschland oder die Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Steuer wird eine doppelte Belastung mit in- und ausländischen Steuer vermieden.

Handel und Dienstleistungen über die Grenzen

Die Nachfrage nach internationaler Steuerberatung beschränkt sich keinesfalls nur auf große Unternehmen. Immer mehr kleinere und mittelständische Betriebe erbringen Warenlieferungen und Dienstleistungen jenseits der Grenze. Aufgrund dieser grenzüberschreitenden Geschäfts- und Rechtsbeziehungen ist es notwendig, ausländische Steuergesetze und bilaterale Abkommen zu beachten und optimal zu nutzen. 

Wir als Steuerberater unterstützen Sie bei internationalen Steuerfragen

Grenzüberschreitende Sachverhalte bringen neue steuerliche Möglichkeiten, bergen zugleich aber auch Gefahren, die man identifizieren und eliminieren muss. Wir können Ihnen insbesondere bei folgenden Fragestellungen behilflich sein:

  • Lassen sich steuerlich optimale Lösungen durch die Verlagerung von Vermögen und Einkünften ins In- bzw. Ausland erzielen?
  • Bestehen steuerliche Vorteile oder Risiken im Zusammenhang mit Auslandsgeschäften?
  • Gibt es steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten durch Nutzung der internationalen Doppelbesteuerungsabkommen?

Wir als Steuerberater beraten Sie international

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    Heiko Nett
    Lena Denter
    Julia Fuß
    Matthias Garrn

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