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Überbrückungshilfe III Plus & Neustarthilfe Plus

Avatar of Donata Lantos Donata Lantos - 29. Juli 2021 - Steuerberatung, Arbeitswelt, Betriebswirtschaftliche Beratung

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Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) stellt mit den Überbrückungshilfen umfassende Unterstützungen für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen zur Verfügung. Mit der Überbrückungshilfe III Plus sind die Hilfsmaßnahmen seitens der Bundesregierung erneut bis Ende September 2021 verlängert worden. Außerdem gibt es Neuerungen wie die „Restart-Prämie“, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Auch die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird als Neustarthilfe Plus weitergeführt. 

Antragsberechtigt sind weiterhin Unternehmen und Soloselbstständige mit einem Rückgang des Umsatzes von mehr als 30 Prozent im Vergleich zum Vergleichsmonat des Jahres 2019. Bei höheren Umsatzeinbrüchen gibt es weitere Zuschläge (Eigenkapitalzuschuss). Für die Reisewirtschaft, die Veranstaltungsbranche und den Einzelhandel, die von der Pandemie besonders betroffen sind, gibt es zusätzliche Regelungen.

Soloselbstständige, die wegen fehlender Fixkosten wie zum Beispiel Büromieten oder Leasingkosten nicht von der Überbrückungshilfe profitieren, werden von der Neustarthilfe gezielt unterstützt. Sie ermöglicht ihnen einen Zuschuss, welcher von den Fixkosten unabhängig ist. Im Zuge der Verlängerung der Neustarthilfe bis Ende September, werden die monatlichen Zuschüsse erhöht: Während für den Zeitraum von Januar bis Juni 1.250 Euro pro Monat vorgesehen waren, sind es nun in der Neustarthilfe Plus von Juli bis September 1.500 Euro pro Monat. Somit können betroffene Soloselbstständige für den Förderzeitraum Januar bis September 2021 insgesamt bis zu 12.000 Euro Neustarthilfe erhalten. 

Des weiteren wird die „Restart-Prämie“, eine neue Personalkostenhilfe, eingeführt, um Unternehmen zu helfen, ihre beschäftigten möglichst schnell aus der Kurzarbeit zu holen und um Neueinstellungen zu fördern. Sie dient zusätzlich als Zuschuss zu der bestehenden Personalkostenpauschale zu den durch Wiedereröffnung oder Neueinstellung steigenden Personalkosten. Wenn sich die Personalkosten im Juli 2021 im Vergleich zum Mai 2021 erhöhen, erhalten Unternehmen auf die Differenz einen 60-prozentigen Zuschuss. Für den Fördermonat August beträgt der Zuschuss dann noch 40 Prozent und für September noch 20 Prozent. Diese abnehmende Förderung ist ein echter Anreiz, Beschäftigte möglichst schnell aus der Kurzarbeit zurückzuholen oder neue Mitarbeiter einzustellen.

Bei der Überprüfung der Förderungsvoraussetzungen und der Beantragung der Überbrückungshilfe III Plus nebst Sonderförderungsprogrammen bzw. der Neustarthilfe Plus unterstützen wir Sie gerne. Wir führen den gesamten Beantragungsprozess für Sie durch und übernehmen die Korrespondenz mit den zuständigen Behörden.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen:

+49 (261) 96 38 96 7-0

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