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Transparenzregister

Avatar of Donata Lantos Donata Lantos - 16. August 2021 - Steuerberatung, Arbeitswelt, Betriebswirtschaftliche Beratung

Am 01.08.2021 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, mit der das Transparenzregister zum Vollregister wurde. Aber was ist das Transparenzregister überhaupt und was bedeutet diese Änderung für Sie?

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Was ist das Transparenzregister?

Das Transparenzregister ist ein Register zur Erfassung von Angaben über den wirtschaftlich Berechtigten von im Geldwäschegesetz näher bezeichneten Gesellschaften und Vereinigungen. Es dient zu der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Welche Angaben stehen im Transparenzregister?

Folgende Angaben über den wirtschaftlich Berechtigten sind im Transparenzregister zu finden:

• Vor- und Nachname

• Geburtsdatum

• Adresse

• Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses

• Staatsangehörigkeit

Gesetzesänderung: Transparenzregister wird zum Vollregister

Durch die Gesetzesänderung, die am 01.08.2021 in Kraft trat, wird das Deutsche Transparenzregister von einem Auffangregister zu einem Vollregister. Das bedeutet, dass das Register nun direkt über den wirtschaftlich Berechtigten informiert, ohne dabei auf ein anderes Register zurückgreifen zu müssen. Das bedeutet für Unternehmen, dass die Angaben, die sie machen müssen, umfangreicher werden. Bis jetzt waren viele Unternehmen von der Eintragung befreit, weil die Angaben bereits in einem anderen Register aufzufinden waren. Durch die Änderung zum Vollregister sind die wirtschaftlich Berechtigten jetzt jedoch in der Pflicht, die nötigen Informationen auf www.transparenzregister.de anzugeben. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Gesellschaften bürgerlichen Rechts haben grundsätzlich keine Meldepflichten gegenüber dem Transparenzregister. Eine weitere Ausnahme gibt es bei Vereinen. Bei ihnen erfolgt eine Meldung von Amts wegen aus dem Vereinsregister, sofern die Vereinsvorstände ordnungsgemäß in das Vereinsregister eingetragen sind. Hier muss der Verein nichts von sich aus unternehmen. 

Übergangsfristen

Für Unternehmen, die bislang keine Meldung an das Transparenzregister vornehmen mussten, gibt es Übergangsfristen:

• Bis zum 31.03.2022 müssen Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Europäische Gesellschaften ihre Meldungen vorgenommen haben.

• Bis zum 30.06.2022 gilt die Übergangsfrist für GmbHs, Partnergesellschaften, Genossenschaften und Europäische Genossenschaften

• Bis zum 31.12.2022 müssen alle anderen Gesellschaften, z.B. GmbH & Co. KGs, ihre Meldungen vorgenommen haben.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen:

+49 (261) 96 38 96 7-0 

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    Heiko Nett
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