Überbrückungshilfe III Plus & Neustarthilfe Plus
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07. Oktober 2021
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Steuerberatung,
Arbeitswelt,
Betriebswirtschaftliche Beratung

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat die Förderzeiträume der Überbrückungshilfe III Plus sowie der Neustarthilfe Plus für Soloselbständige bis zum Ende des Jahres 2021 verlängert.
Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist der bisherigen Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September 2021 sehr ähnlich. Weiterhin antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent.
Soloselbständige können mit Hilfe der Neustarthilfe Plus für den Zeitraum zwischen Oktober und Dezember 2021 zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten.
Anträge zur verlängerten Überbrückungshilfe III Plus können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist ist zunächst bis zum 31.12.2021 datiert. Die Antragsstellung in der Neustarthilfe Plus für den verlängerten Zeitraum ist voraussichtlich ab Mitte Oktober möglich.
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