Zum Inhalt springen

Überbrückungshilfe III Plus & Neustarthilfe Plus

Avatar of Donata Lantos Donata Lantos - 07. Oktober 2021 - Steuerberatung, Arbeitswelt, Betriebswirtschaftliche Beratung

Steuerberater_Garrn___Nett.jpg

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat die Förderzeiträume der Überbrückungshilfe III Plus sowie der Neustarthilfe Plus für Soloselbständige bis zum Ende des Jahres 2021 verlängert.

Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist der bisherigen Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September 2021 sehr ähnlich. Weiterhin antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent.

Soloselbständige können mit Hilfe der Neustarthilfe Plus für den Zeitraum zwischen Oktober und Dezember 2021 zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten.

Anträge zur verlängerten Überbrückungshilfe III Plus können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist ist zunächst bis zum 31.12.2021 datiert. Die Antragsstellung in der Neustarthilfe Plus für den verlängerten Zeitraum ist voraussichtlich ab Mitte Oktober möglich.

Die Kommentarfunktion ist für diesen Artikel deaktiviert.

0 Kommentare

Newsletter

    Autoren

    Heiko Nett
    Lena Denter
    Julia Fuß
    Matthias Garrn

    Schlagwörter

    Buchhaltung
    Steuerberatung
    Beratung
    Apps
    Beratung
    Digitalisierung
    DATEV
    Duales Studium
    Arbeitswelt