Zum Inhalt springen

Überblick zur Grundsteuerreform

Avatar of Donata Lantos Donata Lantos - 17. Dezember 2021 - Steuerberatung, Arbeitswelt, Betriebswirtschaftliche Beratung, Für Berater

Wie die Bundesländer das neue Grundsteuerrecht umsetzen

Social_Media_Post.jpg

Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 die grundsteuerrechtliche Bewertung anhand von Einheitswerten für verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Neuregelung verlangt. Bund und Länder einigten sich im November 2019 auf das Grundsteuer-Reformgesetz, welches das sogenannte Bundesmodell regelt. Gleichzeitig erhielten die Länder die Möglichkeit, vom Bundesmodell abweichende Regelungen zu treffen (Länderöffnungsklausel). Die Mehrheit der Länder folgt dem Bundesmodell und setzt damit das Bundesgesetz um. Aktuell machen fünf Bundesländer (Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachen) von der Länderöffnungsklausel Gebrauch und haben ein eigenes Grundsteuermodell entwickelt.

Für alle gilt: Die Einheitswerte auf den 1. Januar 1935 (neue Länder) und 1. Januar 1964 (alte Länder) verlieren im Zuge der Grundsteuerreform am 31. Dezember 2024 ihre Gültigkeit und dürfen ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer herangezogen werden.

Das bekannte Verfahren bleibt erhalten

Bei der Umsetzung des Bundesmodells bleibt das bisherige dreistufige Verfahren erhalten. Danach berechnet sich die Grundsteuer wie folgt:

Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Die Festsetzung und die Erhebung der Grundsteuer erfolgen durch die Städte und Gemeinden auf Basis der von den Finanzämtern festgestellten Grundsteuerwerte.

Grundsteuererklärung an das Finanzamt

Nach § 228 Abs. 6 Bewertungsgesetz in Verbindung mit § 87a Abs. 6 Abgabenordnung besteht die Verpflichtung zur elektronischen Erklärungsabgabe. Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen Eigentümer:innen im Kalenderjahr 2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung abgeben. Dies wird voraussichtlich erst ab dem 1. Juli 2022 möglich sein. Letzter Termin für die Abgabe ist Stand heute der 31. Oktober 2022. Relevant zur Feststellung des Grundsteuerwertes sind u.a. neben der Grundstücks- und Wohnfläche der Bodenrichtwert sowie die Gebäudeart und das Baujahr des Gebäudes.

Grundsteuerwertbescheid vom Finanzamt

Auf Grundlage der übermittelten Erklärung berechnet das Finanzamt automationsgestützt den Grundsteuerwert und gibt einen Grundsteuerwertbescheid in der Regel an die Eigentümerin oder den Eigentümer beziehungsweise die Eigentümerinnen oder Eigentümer des Grundstücks aus.

Der Grundsteuerwertbescheid enthält keine Zahlungsaufforderung. Er dient als Grundlage für die weiteren Berechnungsschritte.

Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt

Der ermittelte Grundsteuerwert wird mit einer gesetzlich festgeschriebenen Steuermesszahl multipliziert. Daraus ergibt sich der Grundsteuermessbetrag, der ebenfalls durch das Finanzamt als Grundsteuermessbescheid in der Regel an die Eigentümerin oder den Eigentümer beziehungsweise die Eigentümerinnen und Eigentümer des Grundstücks bekanntgegeben wird.

Grundsteuerbescheid von der Stadt oder Gemeinde

Der Grundsteuermessbetrag wird abschließend mit dem jeweiligen Hebesatz der Stadt oder Gemeinde multipliziert. Daraus ergibt sich die zu zahlende Grundsteuer. Diese wird als Grundsteuerbescheid durch die Stadt oder Gemeinde in der Regel an die Eigentümerin oder den Eigentümer beziehungsweise die Eigentümerinnen und Eigentümer des Grundstücks bekannt gegeben. Der Hebesatz soll durch die Städte und Gemeinden so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform für die jeweilige Stadt oder Gemeinde möglichst aufkommensneutral ist. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern.

Die neu berechnete Grundsteuer ist ab dem Jahr 2025 auf Grundlage des Grundsteuerbescheides zu zahlen.

Die Kommentarfunktion ist für diesen Artikel deaktiviert.

0 Kommentare

Newsletter

    Autoren

    Heiko Nett
    Lena Denter
    Julia Fuß
    Matthias Garrn

    Schlagwörter

    Buchhaltung
    Steuerberatung
    Beratung
    Apps
    Beratung
    Digitalisierung
    DATEV
    Duales Studium
    Arbeitswelt