Schenkung von Immobilien
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08. November 2022
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Steuerberatung
Geplante Verschärfungen des Bewertungsgesetzes ab dem 01.01.2023
Weitgehend unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit plant der Gesetzgeber im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 eine Verschärfung der Immobilienbewertung mit Wirkung ab dem 01.01.2023. Dies kann zu ungewünschten finanziellen Nachteilen bei der (unentgeltlichen) Übertragung von Grundstücken auf die nachfolgende Generation führen.
Wie ist die derzeitige Regelung?
• Der steuerliche Wert eines Grundstücks wird regelmäßig im Ertrags- oder Sachwertverfahren ermittelt.
• Der so ermittelte Wert liegt erfahrungsgemäß deutlich unterhalb des tatsächlichen Verkehrswerts.
Welche Verschärfungen drohen ab dem 01.01.2023?
• Die Bewertung erfolgt zwar weiterhin im Ertrags- oder Sachwertverfahren, jedoch erfolgt eine stärke Ausrichtung an der Wertermittlung nach der ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung).
• Der so ermittelte Immobilienwert dürfte in vielen Fällen dem tatsächlichen Verkehrswert angenähert werden.
• Dies könnte zu einer erstmaligen oder erhöhten Schenkungsteuerbelastung führen.
Muss ich jetzt handeln?
• Wer sowieso geplant hat, in der näheren Zukunft Grundstücke zu verschenken, sollte die Vermögensübertragung auf jeden Fall noch in diesem Jahr umsetzen.
o Dies gilt insbesondere dann, wenn die schenkungsteuerlichen Freibeträge (T€ 400 pro Kind je Elternteil alle zehn Jahre) nicht ausreichend / bereits verbraucht sind oder für sonstiges Vermögens benötigt werden.
• In anderen Fällen ist ein rein steuerlich getriebener Aktionismus hingegen häufig nicht empfehlenswert.
Bei der Vermögensübertragung auf nachfolgende Generationen handelt es sich stets um eine höchstpersönliche Angelegenheit, so dass pauschale Empfehlungen schwierig sind. Gerne stehen wir Ihnen daher für eine persönliche Beratung zur Verfügung, um auch ergänzende Aspekte der Immobilienübertragung zu besprechen (Nießbrauchsvorbehalt etc.).
Wir freuen uns von Ihnen zu hören!
- Tags:
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