Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 die grundsteuerrechtliche Bewertung anhand von Einheitswerten für verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Neuregelung verlangt. Bund und Länder einigten sich im November 2019 auf das Grundsteuer-Reformgesetz, welches das sogenannte Bundesmodell regelt. Gleichzeitig erhielten die Länder die Möglichkeit, vom Bundesmodell abweichende Regelungen zu treffen (Länderöffnungsklausel). Die Mehrheit der Länder folgt dem Bundesmodell und setzt damit das Bundesgesetz um. Aktuell machen fünf Bundesländer (Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachen) von der Länderöffnungsklausel Gebrauch und haben ein eigenes Grundsteuermodell entwickelt.