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Steuerliche Kassenführung

Ein Update zur TSE

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Seit dem 01.01.2020 müssen alle eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146 Absatz 1 Satz 1 AO i.V.m. § 1 Satz 1 KassenSichV sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt werden. Diese TSE kamen aber später als geplant auf den Markt. Doch nicht nur das. Viele Unternehmen verbuchten im letzten Jahr aufgrund von Schließungen in Folge der Corona-Lockdown-Maßnahmen hohe Umsatzeinbußen.

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    Heiko Nett
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    Matthias Garrn

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