Zum Inhalt springen
Gefiltert nach Kategorie Steuerberatung Filter zurücksetzen

Schenkung von Immobilien

Geplante Verschärfungen des Bewertungsgesetzes ab dem 01.01.2023

Weitgehend unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit plant der Gesetzgeber im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 eine Verschärfung der Immobilienbewertung mit Wirkung ab dem 01.01.2023. Dies kann zu ungewünschten finanziellen Nachteilen bei der (unentgeltlichen) Übertragung von Grundstücken auf die nachfolgende Generation führen.

 

Schenkung von Immobilien

Überblick zur Grundsteuerreform

Wie die Bundesländer das neue Grundsteuerrecht umsetzen

Social_Media_Post.jpg

Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 die grundsteuerrechtliche Bewertung anhand von Einheitswerten für verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Neuregelung verlangt. Bund und Länder einigten sich im November 2019 auf das Grundsteuer-Reformgesetz, welches das sogenannte Bundesmodell regelt. Gleichzeitig erhielten die Länder die Möglichkeit, vom Bundesmodell abweichende Regelungen zu treffen (Länderöffnungsklausel). Die Mehrheit der Länder folgt dem Bundesmodell und setzt damit das Bundesgesetz um. Aktuell machen fünf Bundesländer (Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachen) von der Länderöffnungsklausel Gebrauch und haben ein eigenes Grundsteuermodell entwickelt.

Überblick zur Grundsteuerreform

Transparenzregister

Am 01.08.2021 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, mit der das Transparenzregister zum Vollregister wurde. Aber was ist das Transparenzregister überhaupt und was bedeutet diese Änderung für Sie?

Transparenzregister_-_Garrn___Nett_Steuerberatung.png

Was ist das Transparenzregister?

Das Transparenzregister ist ein Register zur Erfassung von Angaben über den wirtschaftlich Berechtigten von im Geldwäschegesetz näher bezeichneten Gesellschaften und Vereinigungen. Es dient zu der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Transparenzregister

Überbrückungshilfe III Plus & Neustarthilfe Plus

Steuerberater_Garrn___Nett.png

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) stellt mit den Überbrückungshilfen umfassende Unterstützungen für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen zur Verfügung. Mit der Überbrückungshilfe III Plus sind die Hilfsmaßnahmen seitens der Bundesregierung erneut bis Ende September 2021 verlängert worden. Außerdem gibt es Neuerungen wie die „Restart-Prämie“, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Auch die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird als Neustarthilfe Plus weitergeführt. 

Überbrückungshilfe III Plus & Neustarthilfe Plus

Überbrückungshilfe III

bild.jpg

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat am 10.02.2021 bzw. 16.02.2021 die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III bzw. die Betriebskostenpauschale (=Neustarthilfe für Soloselbständige) freigeschaltet. Mit der Überbrückungshilfe III sind die Hilfsmaßnahmen seitens der Bundesregierung erneut verlängert und gleichzeitig umfassend erweitert word

Überbrückungshilfe III

Newsletter

    Autoren

    Heiko Nett
    Lena Denter
    Julia Fuß
    Matthias Garrn

    Schlagwörter

    Buchhaltung
    Steuerberatung
    Beratung
    Apps
    Beratung
    Digitalisierung
    DATEV
    Duales Studium
    Arbeitswelt