Zum Inhalt springen
Gefiltert nach Kategorie Unternehmer berichten Filter zurücksetzen

eAU

Ab dem 01.01.2023 erhalten Arbeitgeber die Daten zur Arbeitsunfähigkeit ihrer Mitarbeiter von den Krankenkassen nur noch auf elektronischem Wege. Für Arbeitgeber wird das Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) gemäß § 109 SGB IV verpflichtend.

eAU

Überbrückungshilfe III

bild.jpg

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat am 10.02.2021 bzw. 16.02.2021 die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III bzw. die Betriebskostenpauschale (=Neustarthilfe für Soloselbständige) freigeschaltet. Mit der Überbrückungshilfe III sind die Hilfsmaßnahmen seitens der Bundesregierung erneut verlängert und gleichzeitig umfassend erweitert word

Überbrückungshilfe III

Newsletter

    Autoren

    Heiko Nett
    Lena Denter
    Julia Fuß
    Matthias Garrn

    Schlagwörter

    Buchhaltung
    Steuerberatung
    Beratung
    Apps
    Beratung
    Digitalisierung
    DATEV
    Duales Studium
    Arbeitswelt