Im September 2022 erhalten Arbeitnehmer, die in einem gegenwärtigen ersten Arbeitsverhältnis mit den Steuerklassen I bis V stehen oder geringfügig beschäftigt sind (Minijobber), ebenso Empfänger von Lohnersatzleistungen (z.B. Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld) von ihrem Arbeitgeber einmalig eine Energiepreispauschale von 300,00 € ausgezahlt. Diese soll die Härten der steigenden Energiepreise abfedern.