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Energiepreispauschale

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Im September 2022 erhalten Arbeitnehmer, die in einem gegenwärtigen ersten Arbeitsverhältnis mit den Steuerklassen I bis V stehen oder geringfügig beschäftigt sind (Minijobber), ebenso Empfänger von Lohnersatzleistungen (z.B. Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld) von ihrem Arbeitgeber einmalig eine Energiepreispauschale von 300,00 € ausgezahlt. Diese soll die Härten der steigenden Energiepreise abfedern.

Energiepreispauschale

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    Autoren

    Heiko Nett
    Lena Denter
    Julia Fuß
    Matthias Garrn

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