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Schenkung von Immobilien

Geplante Verschärfungen des Bewertungsgesetzes ab dem 01.01.2023

Weitgehend unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit plant der Gesetzgeber im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 eine Verschärfung der Immobilienbewertung mit Wirkung ab dem 01.01.2023. Dies kann zu ungewünschten finanziellen Nachteilen bei der (unentgeltlichen) Übertragung von Grundstücken auf die nachfolgende Generation führen.

 

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    Autoren

    Heiko Nett
    Lena Denter
    Julia Fuß
    Matthias Garrn

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