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Eintragung im Transparenzregister

Vollständige Eintragung im Transparenzregister ist Voraussetzung für Gewährung der Corona-Hilfen

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Wenn eintragungspflichtige Unternehmen Corona-Hilfen wie die Überbrückungshilfe I-III, Überbrückungshilfe III Plus oder die November- bzw. Dezemberhilfe 2020 erhalten möchten, müssen sie die vollständige Eintragung im Transparenzregister nachweisen. Dieser Nachweis muss spätestens zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung vorliegen.

Eintragung im Transparenzregister

Transparenzregister

Am 01.08.2021 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, mit der das Transparenzregister zum Vollregister wurde. Aber was ist das Transparenzregister überhaupt und was bedeutet diese Änderung für Sie?

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Was ist das Transparenzregister?

Das Transparenzregister ist ein Register zur Erfassung von Angaben über den wirtschaftlich Berechtigten von im Geldwäschegesetz näher bezeichneten Gesellschaften und Vereinigungen. Es dient zu der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Transparenzregister

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