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Immer mit der Ruhe – wir unterstützen Sie!

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Unternehmen jeder Größenordnung – kleinere, mittlere oder große Betriebe – werden von der Finanzbehörde mehr oder weniger regelmäßig geprüft. Nach dem Grundsatz des Risikomanagements geht die Finanzverwaltung nach folgenden Auswahlkriterien vor:

  • Das Unternehmen wurde schon längere Zeit nicht oder in der Vergangenheit noch nie geprüft (zeitbezogene Auswahl)
  • Das Unternehmen hat die Aufmerksamkeit des Finanzamtes erregt (Bedarfsprüfung)
  • Das Unternehmen wurde durch Zufallsauswahl zur Prüfung vorgeschlagen (kategorische Auswahl)

Die steuerliche Außenprüfung wird durch eine schriftliche Prüfungsanordnung, die an Sie als Unternehmer oder an uns als Steuerberater und Zustellungsbevollmächtigte adressiert ist, vorab angekündigt. Zu beachten ist hierbei die Rechtslage seit dem 01.01.2015, nach der eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich ist, nachdem die Prüfungsanordnung dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben worden ist. In der Regel werden die letzten drei Jahre, für welche Sie bereits Steuererklärungen eingereicht haben, geprüft. Die Betriebsprüfer werden sich bereits vor Beginn der Betriebsprüfung über Ihr Unternehmen informieren. Den Prüfern steht hierzu eine Prüfungssoftware („IDEA“) zur Verfügung, mit der sie Ihre Daten analysieren können. Daher sind den Betriebsprüfern die nachfolgenden Unterlagen – soweit vorhanden – auch als elektronische Datei nach den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) zu übergeben:

  • Saldenlisten, Kontoblätter und Journale
  • Um- und Nachbuchungslisten
  • Anlagenverzeichnis
  • Grundaufzeichnungen wie Kassenbuch, Registrierkassenspeicherinhalte, Wareneingangs-buch, Inventuren
  • Hilfsaufzeichnungen
  • Jahresabschlüsse
  • Steuerlich relevante Verträge und Gesellschafterbeschlüsse
  • Details zur Berechnung diverser Rückstellungen
  • Dokumentation über die Wertberichtigung von Forderungen
  • Weitere Belege wie Kontoauszüge, Eingangs- und Ausgangsrechnungen
  • Eigenbelege wie etwa Aufzeichnungen über Schwund, Eigenverbrauch, Reisekostenabrechnungen

In einem Vorbereitungsgespräch zwischen Ihnen und uns als Steuerberater werden vor Beginn der Außenprüfung mögliche Diskussions- und Angriffspunkte des Betriebsprüfers ausfindig gemacht und effektive Gegenstrategien entwickelt. Bei der üblichen Besichtigung Ihres Betriebes durch die Betriebsprüfer sind wir als Steuerberater anwesend, um alle Fragen zu beantworten. Sie haben nicht nur steuerliche Mitwirkungspflichten, sondern auch Rechte! Wir unterstützen Sie in allen wichtigen Belangen während und auch nach der Betriebsprüfung. Grundsätzlich endet die Außenprüfung mit der sogenannten Schlussbesprechung. Auch bei diesem Gespräch stehen wir Ihnen als Ihre Steuerberater mit unserer Berufserfahrung zur Seite, wobei Ihre Anwesenheit nicht zwingend erforderlich ist. Wir vertreten Ihre Interessen und führen das Gespräch ergebnisorientiert für Sie.

Wir als Steuerberater sind auch Ihre Helfer bei der steuerlichen Außenprüfung