
Grundsteuerreform - FAQ
1. Wer muss sein Grundstück bewerten lassen?
Jeder Eigentümer eines Grundstücks, egal ob bebaut oder unbebaut muss eine Erklärung abgeben.
2. Was gilt als unbebautes Grundstück?
Unbebaute Grundstücke sind solche, auf denen sich kein benutzbares Gebäude befindet. Fehlen nur noch Restarbeiten, dann ist dennoch eine Bezugsfertigkeit gegeben und somit handelt es sich dann um ein benutzbares Gebäude. Eine Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde muss nicht erfolgt sein.
3. Warum habe ich noch nichts vom Finanzamt gehört?
Der Versand der Informationsschreiben ist in der Zeit von Mai bis Juni 2022 geplant.
4. Um wie viel Euro erhöht sich die Grundsteuer?
Die künftige Höhe der individuellen Grundsteuer kann heute noch nicht bekannt gegeben werden, da zunächst die Werte der Grundstücke festgelegt werden müssen.
Es wird vermutlich noch bis Herbst 2024 dauern, bis die jeweilige Grundsteuer feststeht.
Ob die Grundsteuer teurer wird, kann zu dem jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.
5. Warum muss ich eine Erklärung abgeben?
Es wird eine komplette Neubewertung der Grundstücke notwendig. Die erforderlichen Daten liegen der Finanzverwaltung nicht in elektronischer Form vor.
6. Kann die Grundsteuer rückwirkend erhöht werden?
Die Gemeinde darf den Hebesatz jährlich anpassen. Dazu muss sie bis zum 30.06. eines Jahres den Beschluss fassen. Der neue Hebesatz gilt dann rückwirkend ab dem 01.01. des jeweiligen Jahres. Dadurch kann es rückwirkend zu einer Erhöhung kommen.
7. Kann die Grundsteuer von der Steuer abgesetzt werden?
Wird ein Grundstück oder eine Immobilie vermietet, ist die Grundsteuer als Werbungskosten absetzbar. Liegt bei Ihnen ein häusliches Arbeitszimmer vor, darf anteilig die Grundsteuer abgesetzt werden. Bei gewerblichen Immobilien, die selbst genutzt werden, kann die Grundsteuer als Betriebsausgabe angesetzt werden.
8. Was ist, wenn das Grundstück im Jahr 2022 verkauft wird?
Die Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung ergibt sich aus den Eigentumsverhältnissen am Stichtag 01.01.2022. Der Eigentümer bzw. die Eigentümerin des Grundbesitzes am 01.01.2022 ist zur Abgabe der Erklärung verpflichtet.
Änderungen der Eigentumsverhältnisse nach dem 01.01.2022 entbinden also nicht von der Abgabeverpflichtung. Eine Zurechnungsfortschreibung erfolgt dann automatisch über das Finanzamt. Die Steuerlast geht sodann auf den Käufer über.
Beachten Sie: Maßgeblich ist nicht, wann die Grundbucheintragung stattfand, sondern wann Nutzungen und Lasten übergingen. Dies ergibt sich in den meisten Fällen aus dem Kaufvertrag.
9. Ich habe eine Eigentumswohnung. Muss ich auch dafür eine Erklärung abgeben?
Ja, bei Eigentumswohnungen wird die Grundsteuer nicht auf das gesamte Gebäude, sondern auf die einzelnen Wohnungen erhoben.
10. Was gehört zur Wohnfläche?
Bei reinen Wohngebäuden ist nur die Wohnfläche zu erklären. Die Wohnfläche finden Sie ggf. in den Bauunterlagen oder dem Kaufvertrag.
Zur Wohnfläche gehören Wohnräume, Küche, Bad, Flur, Abstellräume (ausgenommen von Kellerräumen) und das Arbeitszimmer.
Terrassen- und Balkonflächen i.d.R. nur zu 25%, wenn diese überdacht sind und seitlich wettergeschützt dann 50%.
Flächen mit Dachschräge bis zu einer Höhe von 100cm werden nicht berechnet, ab einer Höhe von 100cm bis 199cm nur mit 50%.
Zur Wohnfläche gehören nicht: Kellerräume und Dachböden, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküche, Hauswirtschaftsräume, Trockenräume, Heizungsräume, Garagen, Gartenhaus und Schuppen.
11. Was ist die Nutzfläche von Gebäuden?
Zu den Nutzflächen zählen Flächen, die gewerbliche, betriebliche (z.B. Werkstätten, Verkaufsläden, Büroräume), öffentliche oder sonstigen Zwecken dienen und keine Wohnfläche sind.
12. Was gehört zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen?
Zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie einzelne (z.B. verpachtete) land- und forstwirtschaftliche Flächen, ebenso Kleingartenland.
13. Wer ist zuständig bei mehreren Eigentümern?
Grundsätzlich kann jeder der Eigentümer die Erklärung abgeben. Sinnvollerweise sprechen Sie sich mit den anderen Eigentümern ab, wer diese Aufgabe übernimmt. Am Besten übernimmt derjenige die Aufgabe, der üblicherweise die Steuererklärung macht.
14. Was bedeutet die Anzeigepflicht?
Eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse muss stets angezeigt werden.
Diese Regelung betrifft:
(1) Höhe des Grundsteuerwertes
(2) Vermögensart
(3) Auswirkungen auf die Grundstücksart
(4) Tatsachen, die zu einer erstmaligen Feststellung führen können
Die Frist endet am 31.01. des Folgejahres.
Eigentumsübergänge müssen nicht angezeigt werden. Dies wird von Amts wegen geändert.
15. Was ist eine Abbruchverpflichtung?
Errichtet der Mieter auf fremdem Grund und Boden Anlagen und besteht für ihn eine Verpflichtung, diese nach Ablauf des Mietvertrags abzubrechen.
16. Was ist die Bruttogrundfläche?
Die Bruttogrundfläche ist die Summe aller Grundflächen einer Immobilie.
Für die Bruttogrundfläche werden alle nutzbaren, umschlossenen Raumflächen einschließlich der Konstruktionsflächen samt Verputz, Dämmung und Verkleidung berechnet.
In der Bruttogrundfläche werden alle Räume einbezogen, die zur Nutzfläche, Verkehrsfläche, Technikfläche und Konstruktionsfläche gehören.