
Wo finde ich die benötigten Daten und Unterlagen?
1. Eigentümer
Diese Angaben finden Sie im notariellen Kaufvertrag, im Bauantrag, im Grundbuchauszug oder auf dem Einheitswertbescheid.
2. Steuer ID, Finanzamt, Steuernummer
Die persönliche Steuer ID, sowie Finanzamt und Steuernummer finden Sie auf Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid. Sollte uns dieser vorliegen benötigen wir hier keine Angabe.
Ist eine juristische Person (z.B. GmbH) Eigentümerin, entfällt die Angabe der persönlichen Steuer ID.
3. Einheitswertaktenzeichen
Dieses Aktenzeichen finden Sie auf dem jährlichen Grundsteuerbescheid von der Gemeinde bzw. Stadt, auf dem Einheitswertbescheid, auf dem Grundsteuer-Messbescheid und wenn es sich um ein vermietetes Objekt handelt auf Ihrem Einkommensteuerbescheid unter den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
4. Ihr Anteil am Grundbesitz
Sie finden diese Angabe im notariellen Kaufvertrag oder auf dem Einheitswertbescheid.
5. Wohnfläche
Sie finden diese Angabe im notariellen Kaufvertrag oder auf dem Einheitswertbescheid.
Zur Berechnung der Wohnfläche
Zur Wohnfläche gehören Wohnräume, Küche, Bad, Flur, Abstellräume (ausgenommen von Kellerräumen) und das Arbeitszimmer.
Terrassen- und Balkonflächen i.d.R. nur zu 25%, wenn diese überdacht sind und seitlich wettergeschützt dann 50%.
Flächen mit Dachschräge bis zu einer Höhe von 100cm werden nicht berechnet, ab einer Höhe von 100cm bis 199cm nur mit 50%.
Zur Wohnfläche gehören nicht: Kellerräume und Dachböden, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküche, Hauswirtschaftsräume, Trockenräume, Heizungsräume, Garagen, Gartenhaus und Schuppen.
6. Bruttogrundfläche
Die Bruttogrundfläche können Sie beispielsweise aus Bauunterlagen entnehmen. Sofern Ihnen diesbezüglich nichts vorliegt, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Zur Berechnung der Bruttogrundfläche
Welche Räume gehören nicht zur Bruttogrundfläche?
- Dach- beziehungsweise Spitzböden
- Mansarden und Kriechkeller mit einer lichten Höhe von weniger als 1,25 Metern
- Bereiche, die ausschließlich für die Wartung, Inspektion und Reparatur von Baukonstruktionen und technischen Anlagen genutzt werden
- Bereiche unter baulichen Hohlräumen, zum Beispiel über abgehängten Decken

7. Grundstücksart und Grundstücksfläche sowie Angaben zum Objekt
Die Angaben zur Grundstücksart sowie zur Grundstücksfläche lassen sich aus dem Grundbuchauszug entnehmen.
8. Bezugsfertigkeit
Die Angaben finden Sie in den Bauunterlagen oder dem Kaufvertrag.