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Sachgerechte Wertermittlung

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Viele Aspekte prägen den objektiven Wert Ihres Unternehmens. Die sachgerechte Bewertung ist daher eine vielschichtige Aufgabe für einen qualifizierten Experten, der aus einer Reihe möglicher Bewertungsmethoden die beste Vorgangsweise wählt. Beim Kauf bzw. Verkauf von Unternehmen, bei denen der Preis grundsätzlich durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird, bildet der ermittelte Unternehmenswert eine wichtige Grundlage für die Preisverhandlung. Auch bei anderen Anlässen, wie etwa bei der Abfindung von Gesellschaftern von Personen- oder Kapitalgesellschaften, bei der Vorbereitung einer Unternehmensübergabe im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder auch im Erbfall, ist eine Unternehmensbewertung durchzuführen. Unsere fundierten steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse, die jahrelange Betreuung Ihres Mandats und die uns offenstehenden Vergleichsmöglichkeiten mit anderen Unternehmen derselben Branche qualifizieren uns als Ihre Steuerberater als Ihre Gutachter für Unternehmensbewertungen.

Zweck der Unternehmensbewertung

Für eine professionelle Unternehmensbewertung muss der Zweck der Bewertung feststehen:

  • Kauf oder Verkauf eines Unternehmens
  • Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Kapital- oder Personengesellschaft
  • Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
  • Erwerb eines Unternehmens im Erbfall
  • Umwandlung von Unternehmen

Sachgerechte Ermittlung von Unternehmenswerten

Im Regelfall wird der objektivierte Unternehmenswert nach dem Ertragswertverfahren bestimmt. In Deutschland wird der Unternehmenswert gemäß den Grundsätzen zur Durchführung von Unternehmensbewertungen nach dem Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer IDW S1 ermittelt. Nach dem anerkannten Ertragswertverfahren werden unter der Annahme der Fortführung des Unternehmens die Erträge des Unternehmens auf Basis der vorhandenen Marktchancen und Marktrisiken ermittelt. Die auf diese Weise ermittelten Erträge werden mit einem Kapitalisierungszinssatz verzinst. Der Kapitalisierungszinssatz besteht aus einem Basiszinssatz einer Alternativanlage (quasi-risikofreie Kapitalmarktanlage); additiv wird ein Risikozuschlag vorgenommen und persönliche Ertragsteuern werden berücksichtigt. Nach dem Sachwertverfahren werden die einzelnen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nach ihrem Marktwert bewertet und die Verbindlichkeiten des Unternehmens abgezogen. In der Regel wird der nach dem Sachwertverfahren ermittelte Unternehmenswert als Mindestwert auch im Rahmen des Ertragswertverfahrens berücksichtigt.

Subjektivierter Unternehmenswert

Der subjektivierte Unternehmenswert ist entscheidend für den Käufer oder Verkäufer. In Ergänzung zum objektiven Unternehmenswert fließen hier Synergieeffekte oder andere persönliche Faktoren ein, die ein bestimmter Käufer oder Verkäufer bewirken kann. Daher kann der subjektivierte Unternehmenswert höher oder niedriger als der objektive Wert sein; er ist durchaus von der spezifischen Interessenslage des Käufers oder Verkäufers abhängig.

Ermittlung von Schiedswerten

In einer Konfliktsituation wird der Unternehmenswert unter Berücksichtigung unterschiedlicher Wertvorstellungen ausschließlich nach sachlichen Gesichtspunkten festgestellt und ermöglicht einen Interessensausgleich zwischen den beteiligten Parteien. 

Wir als Steuerberater bewerten Ihr Unternehmen